Neue-Schule-Augustfehn
Bereits in der ersten Beratung hat die CDU Fraktion deutlich gemacht, dass private Investoren in unserer Gemeinde herzlich willkommen sind. Dies gilt auch für Investoren, die eine neue Schule errichten wollen.
Über die Genehmigung einer Schulneugründung entscheidet die zuständigen Schulbehörde des Landes Niedersachsen, also nicht die Gemeinde oder der Landkreis.
Die Gemeinde hatte nur darüber zu befinden, ob sie bereit ist, Räume in der „Janosch-Grundschule”, sowie Fachräume in der Haupt-und Realschule (HRS Augustfehn) und die Turnhalle zur Verfügung zu stellen. In ihrem Flyer zur geplanten Schulgründung steht zwar: „Unser Schulgebäude befindet sich unmittelbar neben dem Schulhof der Janosch-Grundschule, den wir nutzen dürfen.” In Wirklichkeit ist noch keine Bau- oder Umnutzungsantrag für das ehemalige Geschäftshaus an der Mühlenstraße gestellt worden.
In ihrem pädagogischen Konzept beschreiben die Schulgründer ihr Vorhaben einer „Integrierten Schule in freier Trägerschaft”, wohl wissend, dass sie bei einer angestrebten Zweizügigkeit nicht den Anforderungen an eine „Integrierte Gesamtschule” (IGS) nachkommen können. Eine IGS muss mindestens aus fünf Zügen bestehen, um das breite Spektrum der Differenzierungsmöglichkeiten auch anbieten zu können. Darum ist es völlig falsch, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, hier könnte die von den Eltern im Ammerland ins Gespräch gebrachte IGS entstehen.
In der ersten nichtöffentlichen Beratung zu dieser Thematik wurde deutlich, dass die von der SPD forcierte schnelle Genehmigung des Raumnutzungs-Vertrages ohne die Mitwirkung unserer Elternschaft in der Gemeinde in einer weiteren nichtöffentlichen Sitzung erfolgen sollte. Mit diesem Verfahren war die CDU-Fraktion nicht einverstanden und es wurde beantragt, zu einer Schulausschuss-Sitzung zu diesem Thema einzuladen.
Zur Schulausschuss-Sitzung im Rathaus kamen so viele Eltern, dass die Sitzplätze nicht ausreichten. In der Sitzung wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass doch von der „Janosch-Grundschule” (Schulvorstand) eine positive Stellungnahme vorläge und aus diesem Grunde einer positiven Entscheidung nichts mehr im Wege stände. Trotzdem beharrte die CDU-Fraktion auf einer Stellungnahme des Schulelternrates, bzw. des Gemeindeelternrates. So wurde nachstehender Beschluss gefasst:
„Dem Grunde nach wird ein Raumnutzungsvertrag mit der privaten IGS abgeschlossen.
Der Gemeindeelternrat wird gebeten, bis dahin ein Votum abzugeben.” (Protokoll, Schulausschuss 07.02.11)
Danach folgte die Einwohnerfragestunde. Hier zu wiederum ein Auszug des dem v.g. Protokoll:
„Einwohnerfragestunde
Aus den Reihen der Elternvertreter der Janosch-Grundschule wird moniert, dass das
Einverständnis des Schulvorstands unter dem Verständnis entstanden ist, dass von
einer Übergangszeit für ½ Jahr auszugehen ist. Drei Jahre, wie im Nutzungsvertrag
vorgesehen, waren nicht Diskussionsgrundlage.
AV Huber verliest noch einmal die Stellungnahme des Schulvorstands. Evtl. bestünde
noch Gesprächsbedarf auf Ebene der Janosch-Grundschule.”
Es wurde also deutlich, dass die positive Stellungnahme des Schulvorstandes unter anderen Voraussetzungen entstanden war. Somit war dies ein weiterer Grund, die Elternschaft um eine Stellungnahme zu bitten.
Die Elternräte wurden eingeladen und nachstehende Beschlüsse wurden dem Gemeinderat übermittelt.
Der Gemeindeelternrat hatte grundsätzlich keine Einwände „gegen die Bereitstellung von Räumlichkeiten der öffentlichen Schulen zur Nutzung durch eine private IGS, wenn dadurch die Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen keine Nachteile erfahren. ... Der GER bittet um Beachtung und Umsetzung (Hervorhebung durch den Verfasser) der als Anlage beigefügten Auflistung an Änderungen des bisher vorläufigen Raumnutzungsvertrages.”
Der Schulelternrat der „Janosch-Grundschule” schlug in seiner Stellungnahme vor,
folgende Änderungen im Raumnutzungsvertrag vorzunehmen:
1. Die Dauer des Vertrages auf ein Jahr zu begrenzen, ohne die Option ihn automatisch weiter verlängern zu können.
2. Die Schulträger sollten kein Hausrecht erhalten.
3. Bei der Turnhallennutzung sollten alle Gruppen der Gemeinde vorrangig bedacht werden.
Die Punkte 1 und 3 wurden von der CDU-Fraktion als Änderungsantrag in der Ratssitzung gestellt. Der Punkt 2 sollte rechtlich geprüft werden, ob dies außerhalb des öffentlichen Schulbetriebes überhaupt möglich ist.
Der Gemeinderat hat diese Änderungsanträge mit Stimmenmehrheit (auch eine Stimme aus der CDU-Fraktion) abgelehnt.
In einem weiteren Beschluss wurde der Raumnutzungsvertrag ohne Änderungen mit Mehrheit beschlossen.