Der CDU Gemeindeverband Apen-Augustfehn und die Fraktion der CDU im Rat der Gemeinde stellen den Antrag die Möglichkeit des "Platz Sharing"* in den Kindergärten zu prüfen.
Wir begründen den Antrag folgendermaßen: Auch in unserer Gemeinde sollte die Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit flexiblen Arbeitszeiten höchste Priorität haben. Der Wiedereinstieg in das Berufsleben gestaltet sich oft schwierig, da nicht immer auf die Arbeitsbedingungen (Arbeitszeiten) des Arbeitsgebers eingegangen werden kann. Hier wäre ein Platz Sharing hilfreich. Teilzeitkräfte brauchen die Möglichkeit projektbezogen oder vertretungsweise für ausgefallene Kollegen einzuspringen. Oft hindern starre Betreuungszeiten der Kinder die Eltern hier flexibel zu sein. Platz Sharing bietet die Möglichkeit, trotz der Berufstätigkeit, soviel Zeit wie möglich mit seinem Kind zu verbringen. Außerdem ist es besonders für Geringverdienende wirtschaftlicher, da die Familie nicht für ungenutzte Betreuungszeiten zahlen muss. Ferner werden keine Plätze für andere Kinder blockiert. Die betroffenen Kinder sollten mindestens an zwei Tagen den Kindergarten bzw. die Kinderkrippe besuchen. Das gemeinsame Nutzen eines Kindergartenplatzes bzw. Kinderkrippenplatzes kann auch bei einem Ganztagesplatz auf Vor- und Nachmittag ausgeweitet werden. Die Erfahrungen anderer Kindergärten haben gezeigt, „dass sie (die Kinder) in der Lage sind, jeden Tag in seiner Struktur wieder zu erkennen, da sich zu den betreffenden Zeiten für das jeweilige Kind die Zusammensetzung ständig wiederholt.“ Um erste Erfahrungen für unsere Gemeinde zu machen, sollten zumindest in den großen Kindergärten und der einzurichtenden Kinderkrippe in Apen 1 bis 2 Plätze für das ‚Kindergartenplatz-Teilen’ für eine überschaubare Probephase eingerichtet werden.
* Platz Sharing ist ein Baustein auf dem Weg zu einer flexiblen Kinderbetreuung, die der Balance Familie und Beruf nützt. Platz Sharing bedeutet, dass 2 Kinder sich einen Platz in einer Kinderbetreuungseinrichtung stunden- oder tageweise teilen können. Dieses Angebot nutzt insbesondere teilzeitbeschäftigten Müttern, die, wenn sie halbe Tage oder 2 ½ Tage in der Woche berufstätig sind, keinen Ganztagsplatz benötigen.