Als CDU- Fraktion möchten wir bezüglich der Umstrukturierungsmaßnahme an der Haupt- und Realschule an den Standorten Apen und Augustfehn wie folgt Stellung nehmen:
Als Mitglieder des Gemeinderates und somit Vertreter des Schulträgers wurden wir, genauso wie die betroffenen Eltern von dem Schulleiter der HRS, Herrn Dr. Drabent über die geplante Verlagerung der Klassen 5 und 6 nach Augustfehn, sowie der 9. und 10. Klassen nach Apen informiert.
Bei der Entscheidung die Herr Dr. Drabent als Schulleiter getroffen hat, handelt es sich um organisatorische und personalpolitische Maßnahmen. Das niedersächsische Schulgesetz schreibt ganz bewusst vor, dass diese Entscheidungen allein dem Schulleiter obliegen und der Schulträger keine Zuständigkeit besitzt. Eine pädagogische oder schulfachliche Prüfung kann nur durch die Schulaufsicht vorgenommen werden und diese unterstützt die geplanten Maßnahmen des Schulleiters. Eine finanzielle Mittelanmeldung für die Umstrukturierung, über die voraussichtlich im Juni diesen Jahres im Finanzausschuss und danach in der Gemeinderatssitzung abgestimmt werden müsste, ist nach Aussage der Schulleitung nicht erforderlich und liegt laut Auskunft der Gemeindeverwaltung nicht vor.
Herr Dr. Drabent hat uns mitgeteilt, dass zeitnah eine Informationsveranstaltung mit allen Beteiligten, also der Schulleitung, den Eltern, einem Vertreter der Landesschulbehörde und dem Schulträger zu diesem Thema geplant ist. Wir können die Bedenken der Eltern, jedoch auch die Notwendigkeit einer Umstrukturierung nachvollziehen und unterstützen deshalb einen offenen und fairen Austausch und hoffen auf eine verträgliche Lösung für alle Beteiligten, vor allem aber für die Schülerinnen und Schüler!
Auf Bitten des Schulvorstandes hat die Gemeinde Apen als Schulträger einen Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule gestellt, der Anfang dieses Jahres vom Kultusministerium genehmigt wurde. Wir freuen uns sehr darüber, dass unsere Gemeinde nun, wie alle anderen Ammerländer Gemeinden auch, ein Ganztagschulangebot für unsere Schülerinnen und Schüler der Haupt- und Realschule vorhalten kann. Selbstverständlich gehen mit der Einführung einer Ganztagsschule auch bauliche Veränderungen und damit eine Bereitstellung von finanziellen Mitteln seitens des Schulträgers einher. Gemeinsam mit dem Schulvorstand und der Schulleitung wird sich der Schulträger dieser Herausforderung stellen!